
Schulbücher
Unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit)
Der Antrag auf Lernmittelfreiheit muss schriftlich beim zuständigen Schulträger gestellt werden.
Bevor Sie den Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen, entnehmen Sie bitte die wichtigsten Informationen zu den Voraussetzungen und der Vorgehensweise dem folgenden Infoblatt.
Durch die Online-Antragstellung haben Sie die Möglichkeit, jederzeit, ortsunabhängig, Anträge zu stellen und diese durch den automatisierten Prozess direkt an den Fachbereich „Schulverwaltung / Schülerbeförderung / ÖPNV“, innerhalb der Kreisverwaltung, zu übermitteln.
Den Online-Antrag für die Beantragung der Lernmittelfreiheit finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung unter Themen & Abteilungen – Bildung & Schule – Schulen – Schulbuchausleihe.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge bis spätestens den 17. März 2025 zu stellen sind.
Selbstverständlich haben die Eltern weiterhin die Möglichkeit das Antragsformular in Papierform im Sekretariat zu erhalten oder hier herunterzuladen.
Alle Informationen zur unentgeltlichen Schulbuchausleihe finden Sie hier.
Schulbuchlisten Schuljahr 2024/25
Schulbuchlisten für alle SchülerInnen, die an der Schulbuchausleihe teilnehmen oder die Bücher selbst anschaffen finden Sie hier: