Schulbücher

Abholung von Schulbüchern (Sommer 2026)

Alle Kinder, die über ihre Eltern rechtzeitig zur Schulbuchausleihe angemeldet wurden, erhalten ihre Bücher in der ersten Schulwoche im Klassenraum durch ihre Tutoren.

Es müssen somit keine Schulbücher in den Sommerferien in der Schule abgeholt werden.

 

Unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit)

Der Antrag auf Lernmittelfreiheit muss schriftlich beim zuständigen Schulträger gestellt werden.

Bevor Sie den Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen, entnehmen Sie bitte die wichtigsten Informationen zu den Voraussetzungen und der Vorgehensweise dem folgenden Infoblatt.

       

Durch die Online-Antragstellung haben Sie die Möglichkeit, jederzeit, ortsunabhängig, Anträge zu stellen und diese durch den automatisierten Prozess direkt an den Fachbereich „Schulverwaltung / Schülerbeförderung / ÖPNV“, innerhalb der Kreisverwaltung, zu übermitteln.

Den Online-Antrag für die Beantragung der Lernmittelfreiheit finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung unter Themen & Abteilungen – Bildung & Schule – Schulen – Schulbuchausleihe.

Bitte beachten Sie, dass die Anträge bis spätestens den 16. März 2026 zu stellen sind.

Selbstverständlich haben die Eltern weiterhin die Möglichkeit das Antragsformular in Papierform im Sekretariat zu erhalten oder mit dem Merkblatt (am Ende der Datei) herunterzuladen.

Alle Informationen zur unentgeltlichen Schulbuchausleihe finden Sie hier.

 

Schulbuchlisten Schuljahr 2026/27