iPad-Sprechstunde

Herr Scherer von der Schul-IT der Kreisverwaltung ist jeden Donnerstag von 11:20 Uhr bis 13:20 Uhr im Serverraum (über dem Musikraum 1) zu finden, um bei Problemen mit dem iPad, die nicht mit Hilfe von Mitschülern oder Lehrern gelöst werden können, zu helfen.

Er ist außerdem für die Ausgabe, den Austausch und die Rücknahme von Schul-iPads zuständig.

Probleme sollten vorab per Mail an oder über die Hotline  06132–7872280 (Durchwahl 4) gemeldet werden.

Beendigung der freiwilligen Leistung: Zuschüsse zu den Lernmitteln und für das iPad

Wir bedauern, dass die Stadt Ingelheim ihre freiwilligen Zuschüsse zu Lernmitteln und der iPad-Ausleihe ihrer Bürger zum Ende des Schuljahres 2023/24 einstellt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte beigefügtem Informationsschreiben.

 

Umstellung der iPad-Ausleihe

Da der Kreis Mainz-Bingen seit dem Schuljahr 2023/24 seine iPad-Ausleihe nur noch für "Bestandskunden" und Schüler mit Lernmittelfreiheit anbietet, müssen die Schulen auf ein elternfinanziertes Model umsteigen.

Schüler*innen, die bereits eine kreiseigene Schule besuchen und ein iPad im Rahmen des bisherigen iPad-Projekts ausleihen („Bestandskunden“)

Sie haben folgende Optionen:

1. Sie behalten das Gerät zu den bestehenden Konditionen.

  • Für diese Schüler*innen ändert sich nichts.
  • Die geschlossene Nutzungsvereinbarung gilt weiter fort.
  • Die Leihgebühr von 7 Euro/Monat wird für vorhandene Geräte nicht angepasst.
  • Das Gerät kann wie bisher nicht käuflich erworben werden.
  • Im Schadensfall wird der Restwert berechnet und dem Nutzer in Rechnung gestellt.
  • Sollte im bestehenden Leihvertrag ein Geräteaustausch aus technischen oder sonstigen Gründen notwendig werden, erfolgt die Ersatzgestellung im „neuen System“. Das bedeutet, dass ein neues Gerät privat beschafft werden muss.

2. Sie geben das Gerät an den Kreis zurück und erwerben selbstständig ein anderes.

Bisherige sowie neue Schüler*innen mit Anspruch auf Lernmittelfreiheit

  • Für die Schüler*innen ändert sich nichts.
  • Schüler*innen mit Anspruch auf Lernmittelfreiheit werden weiterhin, nach Antragsstellung, kostenfrei mit einem Apple iPad ausgestattet.
  • Das Gerät kann, wie bisher nicht käuflich erworben werden.
  • Im Schadensfall wird der Restwert berechnet und dem Nutzer in Rechnung gestellt. Wir empfehlen daher, das iPad gegen eventuelle Schäden zu versichern.

Neue Schüler*innen ohne Anspruch auf Lernmittelfreiheit

Neue Schüler*innen ohne Anspruch auf Lernmittelfreiheit können keinen Antrag auf iPad-Ausleihe bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen stellen
Neue Schüler*innen müssen sich privat ein Gerät beschaffen. Hierzu haben sie folgende Möglichkeiten:

  • Kauf / Finanzierung eines Apple iPads über einen Apple-zertifizierten Händler
  • Nutzung des bereits vorhandenen privaten Apple iPads für schulische Zwecke (Einbindung in das Mobile Device Management der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vorausgesetzt)

Welche Voraussetzungen muss das iPad erfüllen?

  • iPad der 7. Generation oder neuer, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit empfiehlt der Kreis jedoch den Erwerb von iPads der 9. oder 10. Generation.
  • Bildschirmgröße mindestens 10,2 Zoll.
  • Funktionierender iPad-Stift
  • Optional aber sehr empfehlenswert: schützende Hülle mit Stifthalterung und Aufstellfunktion.
  • Für den schulischen Gebrauch sind 64 GB Speicherplatz ausreichend, wenn es auch privat intensiv genutzt wird oder viele Bilder gespeichert werden sollen, wäre eine größere Variante in Betracht zu ziehen.

Kauf / Finanzierung eines Apple iPads über einen Apple-zertifizierten Händler

Vorteile der privaten Beschaffung des Apple iPads über einen Apple zertifizierten Händler:

  • Geräte sind direkt im Eigentum des Nutzers
  • Geräte sind auf Lager und können schnell geliefert werden
  • Durch spezielle Apple Bildungsrabatte sind Geräte meist günstiger als bei anderen Händlern
  • Sofortkauf oder Finanzierung (kein Leasing) möglich
    • Finanzierung mit einer Laufzeit zwischen 3-60 Monate mit Sonderzahlung möglich (bis 36-monatiger Finanzierung ist keine Schufa-Auskunft notwendig)
  • Bei Finanzierung ergibt sich eine ähnliche monatliche Belastung wie bisher
    • Beispiel bei 48-monatiger Finanzierung: Apple iPad 10,2“ 64 GB + Educo Schutzhülle + Digitaler Stift = 9,71 Euro/Monat
  • Gerät kann direkt bei Kauf/Finanzierung noch zusätzlich kostengünstig versichert werden.

Wo sollte ich am besten ein iPad erwerben?

Der applezertifizierte Elektronikhändler tabletklasse.de kooperiert mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen und bietet einen Onlineshop speziell für die IGS-Ingelheim an. Hier erworbene iPads sind bereits im MDM der Kreisverwaltung eingepflegt und können sofort (ohne Termin bei der Kreisverwaltung) genutzt werden. Im Shop sind von der Schule empfohlene iPads aufgeführt. Allerdings können auch andere Modelle besorgt werden, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Des Weiteren bietet dieser Händler einen Bildungsrabatt und einen Ratenkauf an.

Link: https://igs-ingelheim.tabletklasse.de Passwort: IGSI#2024

Nutzung eines bereits vorhandenen privaten Apple iPads für schulische Zwecke

Es kann auch ein bereits vorhandenes eigenes Gerät benutzt oder ein gebrauchtes iPads besorgt werden, sofern es die Voraussetzungen erfüllt.

Einbindung ins MDM:

Damit ein Tablet in der Schule genutzt werden kann und darf, muss es in das MDM (MobileDeviceManagement: eine Software, um Geräte zu verwalten) der Kreisverwaltung Mainz-Bingen eingepflegt sein.

Notwendigkeit der Einpflegung ins MDM:

  • Das MDM ermöglicht den Lehrkräften eine Kontrolle und nötigenfalls eine Einschränkung der iPad-Nutzung während der Unterrichtsstunden und ist daher zwingende Voraussetzung für einen schulischen Einsatz.
  • Den Schüler:innen stehen kostenlos Apps zur Verfügung, die als Schullizenz erworben wurden.
  • Die Schüler:innen können nur so das schuleigene WLAN-Netz benutzen.

Die Nutzung von anderen elektronischen Geräten, die nicht in das MDM eingepflegt wurden, ist nicht möglich. Nach dem Ende der Schulzeit werden die Geräte der Schüler:innen von Seiten der Kreisverwaltung aus dem MDM entfernt und können wieder uneingeschränkt genutzt werden. In das MDM der Kreisverwaltung können nur Apple iOS-
Geräte mit aktuellen Betriebsystem eingepflegt werden, die auf absehbare Zeit aktualisiert werden können (bspw. iPad, 7. Generation oder neuer).

Um Ihr privates Gerät einbinden zu lassen, füllen Sie bitte die Einwilligungserklärung aus, wodurch automatisch ein Ticket erstellt wird, woraufhin Sie zeitnah eine Mail mit Ihrem Einbindungstermin bekommen. Es ist wichtig, dass dem iPad noch keine Apple-ID zugewiesen wurde und es auf Werkseinstellungen zurückgesetzt ist. Wichtig: Bitte sichern Sie alle Daten, bevor Sie Ihr iPad zur Kreisverwaltung bringen!

Bestellung und Ersteinrichtung von Schul-iPads

Schul-iPads werden für Antragsteller mit Lernmittelfreiheit über den Link https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Bildung-Schule/Schul-IT.php online bestellt.

Nach der erfolgreichen Übermittlung des Antrages an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen erhält der Antragsteller automatisch eine E-Mail, welche nochmal die Informationen aus dem Antrag enthält, sowie eine Ticketnummer, um bei möglichen Rückfragen eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen.

Bei der Ersteinrichtung des iPads hilft Ihnen das Handout des Schulträgers weiter.

Tipps für Eltern

Apple gibt Eltern Möglichkeiten an die Hand, die iPad-Nutzung durch Kinder zu kontrollieren und zu begrenzen.

Hier finden Sie dazu wertvolle Hinweise:

- Erstellen einer Apple ID für das Kind: https://support.apple.com/de-de/HT201084

- Einrichten der Familienfreigabe: https://support.apple.com/de-de/HT201088

                                                          https://support.apple.com/de-de/guide/ipad/ipadacb14669/ipados

Konfigurieren von Bildschirmzeit und Kaufaktivität: https://support.apple.com/de-de/guide/ipad/ipad02e876e6/ipados

Rückgabe geleaster Geräte

Bitte zur Rückgabe eines iPads dieses Dokument vollständig ausgefüllt (in doppelter Ausfertigung) mitbringen.

Sollten Sie ein geleastes Gerät zurückgeben wollen, weil zukünftig ein privates Gerät genutzt werden soll, schreiben Sie bitte eine Mail an , die den Schülernamen, die Schule und die Angabe, dass es sich um eine Rückgabe handelt, weil ein privates Gerät genutzt werden soll, enthält.

Schadensbehebung bei geleasten Geräten

Sollten Sie am geleasten iPad oder dem Stift einen Schaden feststellen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

1. Klicken Sie auf folgenden Link: Schadensmeldung

2. Folgen Sie der dort aufgeführten Vorgehensweise.

 

Bestätigung der Schule zur Vorlage beim Jobcenter

Schulwechsel innerhalb des Kreises Mainz-Bingen

Bei einem Schulwechsel innerhalb des Kreises bitte dieses Dokument vollständig ausgefüllt im Sekretariat der IGS Ingelheim abgeben.