Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte und liebe SchülerInnen,

auf Grund der gesetzlichen Neuregelung ist die Testung* verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie kann entscheidend dazu beitragen, dass Präsenzunterricht – derzeit im Wechselbetrieb - weiterhin möglich ist. 

D.h., dass alle SchülerInnen und LehrerInnen, die sich in den Schulgebäuden aufhalten - sei es im Präsenzunterricht oder in der Notbetreuung - ab Montag, den 26.04.2021 zwei Mal pro Woche einen negativen PCR- bzw. Schnelltest vorlegen bzw. an den Selbsttestungen in der Schule teilnehmen müssen.

Für die Selbsttestungen in der Schule brauchen Sie keine Einverständniserklärungen mehr abgeben.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternbrief unserer Ministerin:
Elterschreiben_vom_22.04.2021.pdf

Wir möchten Sie noch darauf hinweisen, dass ihr Kind bei Prüfungen, Kursarbeiten oder Nachschreibeterminen an Tagen, an denen es nicht Präsenzunterricht hätte, einen negativen Testnachweis (ÄrztIn oder Testzentrum) vorlegen muss, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zur Not besteht auch die Möglichkeit, dass Ihr Kind sich vor der Prüfung in der Schule selbst testet.

Bleiben Sie gesund.
Herzliche Grüße und alles Gute

Ihre Karin Hantschel
Schulleiterin

* Die Testungen können in der Schule, beim Arzt oder in einem Testzentrum durchgeführt werden - bei letzteren muss ein negativer Testnachweis (Bescheinigung einer vom Land beauftragten Teststelle oder ärztliche Bescheinigung, welche nicht älter als 24 Stunden sein darf)  vorgezeigt werden. 

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