iPad-Sprechstunde
Herr Scherer von der Schul-IT der Kreisverwaltung ist jeden Donnerstag von 11:20 Uhr bis 13:20 Uhr im Serverraum (über dem Musikraum 1) zu finden, um bei Problemen mit dem iPad, die nicht mit Hilfe von Mitschülern oder Lehrern gelöst werden können, zu helfen.
Er ist außerdem für die Ausgabe, den Austausch und die Rücknahme von Schul-iPads zuständig.
Probleme sollten vorab per Mail an support@schulit.org oder über die Hotline 06132–7872280 (Durchwahl 4) gemeldet werden.
Bestellung und Ersteinrichtung von Schul-IPads
Schul-IPads werden über den Link https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Bildung-Schule/Schul-IT.php online bestellt.
Nach der erfolgreichen Übermittlung des Antrages an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen erhält der Antragsteller automatisch eine E-Mail, welche nochmal die Informationen aus dem Antrag enthält, sowie eine Ticketnummer um bei möglichen Rückfragen eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen.
Bei der Ersteinrichtung des IPads hilft Ihnen das Handout des Schulträgers weiter.
Tipps für Eltern
Apple gibt Eltern Möglichkeiten an die Hand, die IPad-Nutzung durch Kinder zu kontrollieren und zu begrenzen.
Hier finden Sie dazu wertvolle Hinweise:
- Erstellen einer Apple ID für das Kind: https://support.apple.com/de-de/HT201084
- Einrichten der Familienfreigabe:
https://support.apple.com/de-de/HT201088
https://support.apple.com/de-de/guide/ipad/ipadacb14669/ipados
Konfigurieren von Bildschirmzeit und Kaufaktivität: https://support.apple.com/de-de/guide/ipad/ipad02e876e6/ipados
Rückgabe geleaster Geräte
Bitte zur Rückgabe eines IPads dieses Dokument vollständig ausgefüllt (in doppelter Ausfertigung) mitbringen.
Schadensbehebung bei geleasten Geräten
Sollte Sie am geleasten IPad oder dem Stift einen Schaden feststellen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
1. Klicke auf folgenden Link: Schadensmeldung
2. Folgen Sie der dort aufgeführten Vorgehensweise.
Förderung digitaler Endgeräte
Aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung im Sozialgesetzbuch II sind die Jobcenter in Ausnahmefällen dazu ermächtigt, Schülerinnen und Schülern, die in Bedarfsgemeinschaften im ALG II-Bezug leben, ein digitales Endgerät (z. B. Laptop) nebst Zubehör (z. B. Drucker) zu bewilligen, sofern ein solcher Bedarf besteht (Endgerät ist für den Distanz-Unterricht erforderlich) und nicht durch Dritte vorrangig sichergestellt werden kann. Diese Regelungen gelten auch für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Familien in der Grundsicherung können demnach im Regelfall bis zu 350 Euro pro Kind für digitale Endgeräte erhalten, wenn in der Schule kein geeignetes Leihgerät zur Verfügung steht.
Da Drucker in der Regel nicht durch die Schulträger verliehen werden, bietet der Vordruck der Jobcenter explizit die Möglichkeit, den Bedarf eines Druckers zu bestätigen, auch wenn ein digitales Endgerät als Leihgerät durch die Schule zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall kann von bezugsberechtigten Familien auch ein höherwertiger Drucker beschafft werden, der sich z. B. mit einem von der Schule entliehenen Tablet verbinden lässt.
Anders als die schulgebundenen Endgeräte, die als Leihgeräte durch die Schulen vorgehalten werden, sind die hier zur Beschaffung anstehenden Geräte als vollständig private Endgeräte anzusehen. Die Schule ist weder für die Administration noch für die Beschaffung oder den Unterhalt in irgendeiner Weise zuständig.
Für die Geltendmachung des Bedarfs bei den Jobcentern benötigen berechtigte Familien eine Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit eines digitalen Endgeräts zur häuslichen Teilnahme am Schulunterricht und über eine nicht vorhandene Ausleihmöglichkeit.
Bestätigung der Schule zur Vorlage beim Jobcenter
Schulwechsel innerhalb des Kreises Mainz-Bingen
Bei einem Schulwechsel innerhalb des Kreises bitte dieses Dokument vollständig ausgefüllt im Sekretariat der IGS Ingelheim abgeben.